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Bericht der Hamburger Behörde über Vorbereitung und Durchführung der Deportation von Sinti und Roma nach Polen im Mai 1940
Hamburg, den 6. Juni 1940 1.) Betrifft: Bekämpfung der ZigeunerplageAm 16.05.1940 wurde die von der Polizei geplante Sonderaktion gegen Zigeuner durchgeführt. Von rund 1300 in Hamburg aufhältlichen Zigeunern wurden durch diese Aktion nach Auskunft von der Polizei etwa 550 erfasst und nach Polen abtransportiert. Etwa 450 waren aus Schleswig-Holstein und aus einem Teil von Hannover nach Hamburg überführt. Über den Abtransport, der noch in Hamburg verbliebenen Zigeuner ist bisher nichts bekannt geworden. Seiten der Sozialverwaltung brauchten der Polizei im Gegensatz zu der im Januar durchgeführten Maßnahme, keine fürsorgerischen Kräfte zur Verfügung gestellt werden, jedoch wurde in der Sonderdienststelle A, da die Festnahme bereits um 4 Uhr morgens begann ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, um eventuell Sonderaufgaben der Sozialverwaltung, d.h. Unterbringung zurückgebliebener hilfsbedürftiger Zigeuner unmittelbar zu erledigen. Die Polizei rechnete mit einer Zahl von 20-30 Personen. Von diesen meldete sich zunächst eine ledige Zigeunerin, die mit ihren 3 Kindern im Haushalt der Eltern gelebt hatte und von ihnen unterhalten war. Die Freilassung dieser Zigeunerin war erfolgt, weil sie kurz vor der Entbindung von ihren 4. Kind stand. In diesen Fall musste mit Barunterstützung eingetreten werden. Die Unterstützung beschränkte sich aber auf eine einmalige Zahlung, weil die Polizei dem dringenden Wunsche, sie nicht von den anderen Familienangehörigen zu trennen, nachkam und sie sowie ihre Kinder später in den Transport einreihte. In einen andern Fall waren 5 Kinder, - die wegen Krankenhausbehandlung der Mutter bei ihrer Großmutter in Pflege waren - aus Anlass der Festnahme der Großmutter ins Waisenhaus eingeliefert. In diesen Falle entstanden zunächst Schwierigkeiten wegen der anderweitigen Unterbringung, da angenommen werden musste, dass die Mutter, die wegen offener Tuberkulose ins Krankenhaus eingewiesen war kaum soweit hergestellt würde, um die Sorge für die Kinder wieder übernehmen zu können und ein besonderer Kostenaufwand für Anstaltspflege dieser Kinder nicht angebracht erschien. In diesen Falle gelang es aber dann, Verwandte (Großeltern väterlicherseits) zu ermitteln, und die Kinder bei diesen unterzubringen. Inzwischen hatte sich auch herausgestellt, dass sich der Verdacht auf offene Tuberkulose bei der Mutter nicht bestätigte. Sie ist am 31.05.1940 bereits aus dem Krankenhaus entlassen. Die Familie wird laufend unterstützt. Ein Ehepaar - beide Teile über 80 Jahre alt - wurde bisher von den Kindern unterstützt. Da die Kinder mit nach Polen abtransportiert sind, wurde das Ehepaar hilfsbedürftig und musste in laufende Unterstutzung, genommen werden. Aus Anlass der Zigeuneraktion versuchten einige Zigeuner in den Genuss öffentlicher Unterstützung zu gelangen. Sie konnten auf die Hilfe zurückgebliebener Angehörigen verwiesen werden. Weiter mussten einige Zigeuner wegen Infektionskrankheiten ins Krankenhaus eingewiesen werden. Durch die Zigeuneraktion gelangten 2 Fälle über Familien, die bereits seit Jahren aus öffentlichen Mittel betreut wurden, zur Einstellung. Für diese beiden Familien wurden zuletzt monatlich RM 176.- aufgewendet. Vom Standpunkt der Verwaltung aus muss darauf hingewiesen werden, dass die Verfolgung des Anspruchs auf Erstattung bei den abgeschobenen Zigeunern auszusetzen sein wird, zumal von den Zigeunern nur in Ausnahmefällen und nach vieler Mühe Erstattung zu erlangen war. Wie sich die Aktenbearbeitung insbesondere über Krankenhausfälle und Fürsorgefälle gemäß § 8 F.V. auswirken wird, lässt sich noch nicht übersehen. Diese Fälle bedurften zur Klärung immer eingehender Verhandlung und Prüfungen, weil die Zigeuner ihre Papiere nur selten in Ordnung haben. Von der Polizei konnte auch noch nicht angegeben werden, welche Stelle für Anfragen gemäß § 27 F.V. zuständig sein wird. 2.) Abtlg. II 1, Herrn Stadtamtmann Suck vorgelegt. 6. Juni 1940 Sonderdienststelle A
Hamburg, 6 June 1940
On 16.05.1940 the special police operation was carried out against the Gypsies. According to police information, around 550 of the 1,300 Gypsies resident in Hamburg
were arrested and deported to Poland. Around 450 were brought to Hamburg from Schleswig-Holstein and from Hannover. There is no information regarding the deportation
of the Gypsies still remaining in Hamburg.
Contrary to the measures taken in January the police did not require the social administration to provide care, however there was a stand-by service from Special Agency
A, as the arrests took place at 4 a.m. in the morning, in order to deal with possible urgent social welfare problems, i.e. immediate accommodation
of dependent Gypsies not deported. The police anticipate there being between 20 and 30 individuals. The first of such was an unmarried Gypsy woman who, with her three
children, had lived with, and been supported, by her parents. She was released because she shortly awaited the birth of her fourth child. In this case financial
support was necessary. However, the financial grant was a once-only payment, because it was important for the police that she not be separated from her other
relatives so as to deport her and her children on a later transport.
Another case involved five children, who were being taken care of by their grandmother as their mother was hospitalised. The arrest of the grandmother necessitated their
admission to an orphanage. This alternative accommodation could not be avoided because the mother, having open tuberculosis, was neither able to take care of her
children nor to for the cinstitutional care of these children. However, it became possible to accommodate these children with their paternal grandparents. In the meantime the
mother's suspicion of having open tuberculosis was not confirmed. She was released from hospital on 31.05.1940. The family receives permanent care.
A married couple, both over 80 years old, were cared for by their children. When the children were deported to Poland the married couple became dependent upon
permanent care.
Other Gypsies applied for care in response to the Gypsy operation. They were referred to relatives who were not deported for support.
Some Gypsies had to be committed to hospital due to infectious diseases.
Through the Gypsy operation welfare was discontinued to two Gypsy families who had been in receipt of welfare for years. These two families had received RM 176 monthly.
The administration sees no possibilty of claiming reimbursement of welfare from the deported Gypsies as only in exceptional cases and after much effort was this ever attained.
The investigation of case files in regard to hospital treatment and welfare care in accordance with section 8 of Social Work Administration has yet to be carried out. Clarification of these cases
always required intensive investigation because the Gypsies rarely had their documents at hand. Police are also uninformed as to who is responsible for inquiries in accordance with section
27 Social Work Administration.
2.) Department II 1, submitted to Stadtamtmann Suck.
6 June 1940 Special Agency A
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