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Stefan Romey: Asyliereung - Sterilisierung - Abtransport. Die Behandlung geistig behinderter Menschen im Nationalsozialismus am Beispiel der Alsterdorfer Anstalten
Ein Pastor geht, die Anstalt lebt weiter - Der Opfer gedenkt keiner Nach Kriegsende war die Anstalt um über ein Viertel ihrer Bewohner dezimiert. 556 Bewohner waren abtransportiert worden, davon 449 nachweislich ermordet. Von 60 Personen, die abtransportiert wurden, wissen wir, daß sie überlebten - 13 wurden aus den jeweiligen Tötungsanstalten entlassen, 47 von ihnen wurden in den ersten Jahren nach dem Krieg in die Alsterdorfer Anstalten zurückverlegt. Das Schicksal von weiteren 47 Bewohnern ist unbekannt. Auf der Vorstandssitzung am 23.10.1945 stellte Pastor Lensch seine Ämter zur Verfügung und führte als Begründung u.a. aus: "Die Gründe dafür liegen, wie den Herren bekannt ist, darin, daß ich mich während des 12jährigen Kampfes um die Erhaltung und das Fortbestehen der Anstalten unter der vorigen Regierung soweit politisch belastet habe, daß ich unter den heutigen Umständen der Anstalt nicht mehr das zu sein vermag, was sie von ihrem Leiter erwarten muß, ja daß ich für sie sogar eine Belastung darstelle... Um des gefährdeten Lebens unserer Pflegebefohlenen willen, habe ich nicht nur Kraft und Vermögen, sondern auch Ehre einsetzen zu müssen geglaubt und bin dadurch in Doppeldeutigkeit und viele schmerzliche Konflikte hineingeraten. Die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, muß und möchte ich für mich alleine tragen." [41] Menschlich erschütternd ist die fehlende Schuldeinsicht in diesen Sätzen. Nur von einer politischen Belastung ist hier die Rede. Das Handeln wird mit der Gefährdung des Lebens der Pflegebefohlenen begründet. Ein angesichts der geschichtlichen Tatsachen kaum an Zynismus zu überbietender Satz. Die Konsequenzen will der Pastor allein tragen. Sie bestehen in seinem Rücktritt. Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Pastor Lensch wegen Beihilfe zum Mord. Das Verfahren gegen Pastor Lensch wurde jedoch durch Beschluß vom 8. März 1974 vom Landgericht Hamburg nicht eröffnet. Einer der Kernpunkte, auf dem diese Ablehnung aufbaute, war, daß Pastor Lensch versicherte, nicht gewußt zu haben, wohin die Transporte wirklich gingen. Das Landgericht Hamburg stellte sogar fest, daß sich Pastor Lensch bemüht habe, die Euthanasie zu verhindern! Die Staatsanwaltschaft legte im Eilverfahren Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht entschied daraufhin mit Datum vom 18.12.1974 im Sinne des Landgerichtes. Es stellte fest, daß Lensch jede offene und sinnlose Konfrontation mit den Nationalsozialisten hätte vermeiden müssen, um einen nationalsozialistischen Kommissar in der Anstalt zu verhindern. Allein die Erwähnung der abgeschickten Fragebogen dienten nur der planwirtschaftlichen Erfassung - eine Formulierung aus dem ministeriellen Schreiben -, habe für die Behörden einen erkennbaren Widerstand signalisiert. Pastor Lensch war von 1948 bis Ende der 70er Jahre Gemeindepastor in Hamburg-Othmarschen. Verharmlosung und Übergehen der eigenen Geschichte herrschen bis heute vor. In der Anstalt wurde noch nicht einmal eine Gedenktafel für die Opfer errichtet. Eine Erforschung der eigenen Geschichte, die z.B. auch möglichen Widerstand im Pflegepersonal aufdecken könnte, unterblieb. Die Anstalt existierte einfach weiter, zunächst beschäftigt mit dem Wiederaufbau, später mit dem Aufbau von Fördermöglichkeiten. Hier wie andernorts wurde ein wirklicher Neubeginn in der Behindertenarbeit versäumt. In der schon zitierten Geschichte der Alsterdorfer Anstalten von 1977 heißt es denn auch: "Hatte noch Direktor Herntrich, der nachmalige Hamburger Bischof (1946 bis 1955 Leiter der Alsterdorfer Anstalten) in erster Linie damit zu tun, die zahlreichen Kriegsschäden aus dem zweiten Weltkrieg in unseren Anstalten wieder zu beseitigen, so begann (...) Julius Jensen, 1955 - 1968 Leiter der Alsterdorfer Anstalten, ganz gezielt die beschäftigungstherapeutischen Aspekte einer Anstaltsarbeit in den Vordergrund seiner Bemühungen zu stellen und damit im Grunde Sengelmannsche Prinzipien erneut mit Leben zu erfüllen." [42] Immerhin wurden von der Anstalt ab 1980 für die heute noch lebenden Opfer der Zwangssterilisationen in 111 Fällen Abfindungsanträge gestellt. Die Anerkennung der Opfer als Verfolgte des Nationalsozialismus ist aber noch nicht einmal in diesen Fällen geschehen. Die bundesdeutsche Rechtssprechung geht von der Legalität der "Erbgesundheitsgerichte" aus, so daß Opfer der Zwangssterilisationen nur nachdem "Allgemeinen Kriegsfolgengesetz" durch eine einmalige Zahlung von 5000.- DM abgefunden werden können. Eine Behandlung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und damit die Anerkennung als Verfolgte mit wirklichen Entschädigungsansprüchen (z.B. Rente) wird diesen noch heute lebenden Opfern nach wie vor vorenthalten. Dieser Artikel wurde im Mai 1982 dem Vorstand der Alsterdorfer Anstalten vorgelegt. Michael Wunder, der Mitarbeiter der Alsterdorfer Anstalten ist, wurde verboten, diesen Artikel als Co-Autor zu publizieren. Im Juni 1982 beschloß der Vorstand der Alsterdorfer Anstalten, endlich das offizielle Schweigen über die Vergangenheit zu brechen. Prof. Jochmann von der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg wurde mit einer Dokumentation beauftragt. Eine Gedenktafel soll 1983 zum 40. Jahrestag des großen Abtransports errichtet werden.
[41] Sta HH 147 Js 58/67, Anklageschrift, S. 83
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