Die Prüfungstermine des SoSe 2012 finden Sie hier.
Bachelor- und Bachelor-Lehramtsklausuren
Zuständige Prüfungsämter:
Bachelor:
Fakultät für Geisteswissenschaften
Fachbereiche Sprache, Literatur, Medien und
Fremdsprachliche Philologien
- Prüfungsabteilung -
Johnsallee 35 (Zi. 105), 20148 Hamburg
und
Bachelor-Lehramt:
Zentrales Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Bogenallee 11, 20144 Hamburg
Generelles zu den Bachelorprüfungen:
1. Studierende, die eine Prüfung ablegen müssen, MÜSSEN den ersten Prüfungstermin der Veranstaltung wahrnehmen.
2. Studierende, die im ersten Prüfungsversuch durchgefallen sind, MÜSSEN an der Wiederholungsprüfung im selben Semester teilnehmen. Eine "inaktiv-Setzung" ist nach der Teilnahme am ersten Prüfungsversucht nicht möglich.
3. Sollten Sie am Tag der Modulprüfung krank sein, informieren Sie zunächst den Lehrenden.
Danach müssen Sie ein ärztliches Attest einholen. Die Krankmeldung und die Verbuchung des Prüfungsversuches in STiNE erfolgt immer im Prüfungsamt des Hauptfaches.
Bachelorstudiengänge: Die Krankmeldung erfolgt durch einen formlosen Brief - nicht kleiner als A5 - mit folgenden Angaben: Name, Matrikelnr., Studiengang, laufendes Semester, Lehr-veranstaltungsnummer, Titel, Dozentin/Dozent, Datum der Prüfung, 1. Versuch, 2. Versuch.
In den Bachelor-Lehramtsstudiengängen erfolgt die Krankmeldung anhand eines Formulares, welches Sie hier abrufen können.
4. Studierende, die beim ersten und zweiten Prüfungsversuch krank waren, geben eine Krankmeldung im für sie zuständigen Prüfungsamt des Hauptfaches ab und MÜSSEN die Veranstaltung bei der nächsten Möglichkeit wiederholen.
Sollte diese Situation in Sprachlehrveranstaltungen eintreten, die nur einmal im Jahr angeboten werden, müssen sich die Studierenden an die Lektor/innen der Sprache wenden.
5. Studierende, die beim ersten Versuch krank waren und beim zweiten Prüfungstermin durchgefallen sind, müssen die Veranstaltung im nächsten Semester wiederholen.
In den Einführungsveranstaltungen gibt es dann keine Anwesenheitspflicht. Die Klausur wird mit dem ersten Prüfungstermin der gewählten Veranstaltung mitgeschrieben.
6. Studierende, die beim ersten Prüfungsversuch nicht erschienen sind, werden als
„abwesend“ unter STiNE verbucht, erhalten dadurch die Note 5,0 und
DÜRFEN NICHT an der Wiederholungsprüfung im selben Semester teilnehmen!
7. Die Wiederholungsprüfung in einer Veranstaltung mit "jeweils kursbegleitenden mündlichen und schriftlichen Aufgaben" ist immer eine Klausur.
8. Studierende, die als Studienleistung eine Hausarbeit schreiben, MÜSSEN sie innerhalb der ersten festgelegten Abgabefrist einreichen.
9. Studierende, die eine Hausarbeit "nicht bestehen", haben zwei Wochen Zeit, um eine Überarbeitung vorzunehmen. Die überarbeitete Hausarbeit gilt als zweiter Prüfungsversuch im Semester.
10. Der Wiederholungstermin ist keinesfalls als alternativer Abgabetermin zu verstehen!