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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1470 Dezember 4.
1470 Juli 26.
Zeugnis über die Schlichtung eines gewalttätigen Ehestreits.
Die von ihrem Mann Hans Weghedorne misshandelte Ehefrau Metken floh in das
Haus ihres Vaters. Der Vater, Engelken van Hamme, bemühte sich daraufhin
um eine Anklage des Ehemanns seiner Tochter vor dem Rat der Stadt. Hierzu
kam es aber nicht, da sich Verwandte beider Parteien darum bemühten,
die gewalttätigen Streitigkeiten zwischen Hans Weghedorn und seiner
Frau, vertreten durch ihren Vater, in gemeinsamen Beratungen zu schlichten.
Als Ergebnis dieser Schlichtung werden größtenteils dem Ehemann,
aber auch seiner Frau, eine Reihe von Verhaltensregeln auferlegt. Diese sollen,
unter Androhung von Konsequenzen, den Frieden in der Ehe wieder herstellen
und bewahren. Über diesen Vorgang wird ein Zerter angefertigt, der in
drei Teile geschnitten wird und von dem Engelken van Hamme, Dyderyke Allenhusen
und Hans Weghedorne je einen Teil erhalten.
Der Rat von Lüneburg macht bekannt, dass er einen Streit zwischen
dem Rat von Hamburg und den Brüdern Ordghys und Roleff von Hodemberg
geschlichtet hat.