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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1450 März 2.
Entscheidung des Rats über eine Geldbuße bei Totschlag. Johann
Sodman hat an den Bruder des von ihm erschlagenen Köpke Ruteman, Wilhelm,
pro mangheldo 30 m. Pfennige zu entrichten und kann so sich von allen
Forderungen lösen.
1450 März 27.
Friedrich von Braunschweig-Lüneburg an den Hamburger Rat: Klage des
Hauptmanns zu Winsen, des Lüneburger Ratsherrn Albert van der Molen,
über die Beeinträchtigung der Fischgerechtigkeit des Schlosses
Winsen; Schreiben der Hamburger an Lüneburg mit Forderung der Abgabe
des Fischs an das Schloss Ripenburg; bittet, ihn bei seinen angestammten
Rechten zu belassen; Zettel.
1450 März 29.
Der Hamburger Rat an Rat und Bürgermeister zu Lübeck: senden
Brief des Herzogs Friedrich von Braunschweig-Lüneburg; sind zu einem
Treffen für die Abstimmung einer Antwort bereit.
1450 März 29.
Der Hamburger Rat an Friedrich von Braunschweig-Lüneburg: bestätigen
den Eingang seines Schreibens zum Streit über die Fischgerechtigkeit
des Schlosses Winsen; bitten, die Ihren nicht zu beeinträchtigen, wie
sie die Rechte des Schlosses nicht beeinträchtigen; erklären den
Streit über die Fischereigerechtigkeit zu einer Sache der Lübecker,
mit denen sie Kontakt aufgenommen haben und die eigene Boten senden werden.