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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1449 November 16.
1449 Februar 15.
[Der Lübecker Rat] an den Rat von Lüneburg: haben ihren Brief
und den Briefwechsel zwischen Hinrich Krumvoet und Albert van der Molen
erhalten, mit dem Verbot an ihre Untertanen in der Vogtei Riepenburg, auf
der Elbe zu fischen; werden mit ihren und den Hamburger Sendeboten darüber
beraten, wenn sie in ihre Stadt kommen.
1449 Februar 20.
[Der Lübecker Rat] an den Rat von Hamburg: Hinrich Krumvoet zu Riepenburg
hat berichtet, Albert van der Molen hätte ihren Untertanen verkünden
lassen, sie dürften ohne Zustimmung des Hauptmanns zu Winsen nicht auf
der Elbe fischen; senden ihren Brief an die Lüneburger in Kopie und berichten
von einem drohenden Schreiben Alberts van der Molen an Hinrich Krumvoet;
bitten, dass sie auch einen Brief an Lüneburg richten.
1449 Februar 22.
[Der Lübecker Rat] an den Rat von Lüneburg: hatten in ihren Briefen,
die auch in Kopie an Albert van der Molen und Hinrich Krumvoet gegangen sind,
geschrieben, dass alle Angelegenheiten bis zur Tagfahrt mit ihnen und den
Hamburgern so bleiben sollten, doch hat derselbe Albert ihren Untertanen verkünden
lassen, sie dürften ohne Zustimmung des Hauptmanns zu Winsen nicht auf
der Elbe fischen; sollen ihren Mitratsherrn auffordern, dieses Verbot zurückzunehmen;
könnten dies zusammen mit den Hamburgern nicht dulden; zudem sollen
die Untertanen des Hauptmanns, die Stör fischen, diesen nach alter Gewohnheit
nach Riepenburg bringen.
1449 März 12.
Der Lübecker Rat an den Rat von Lüneburg: klagen über die
Gewalt, die ihren Untertanen in der Vogtei zu Ripenburg durch Untertanen der
Vogtei des Schlosses Winsen geschehen ist; bitten, dies abzustellen, auch
gegenüber ihren Freunden zu Hamburg. - Notiz über die Antwort des
Lüneburger Rats.
[1449 März 12].
[Der Lübecker Rat] an den Rat von Hamburg: klagen über die Gewalt,
die ihren Untertanen in der Vogtei zu Ripenburg nach der Abreise der Lüneburger
Sendeboten (Albert van der Molen) durch Untertanen der Vogtei des Schlosses
Winsen geschehen ist; haben Lüneburg geschrieben; bitten um Hamburger
Schreiben an Lüneburg und um Unterstützung, damit ihnen nicht ihre
Rechte genommen werden.
1449 März 31.
Entscheidung des Hamburger Rats über 2 Last Lachs, die Tymme Bremer
zu Hamburg an Hinrich Berndes und Jacob Gosmann verkauft hat, aber vom Schotten
Jon Scherer aufgrund von Forderungen an Hinrich Berndes für sich und
andere Schotten beansprucht wird; der Lachs wird Jon zugesprochen, der sich
damit als ausreichend entschädigt erklärt.
1449 April 2.
Der Lübecker Rat und die Ratssendeboten Hamburgs in Lübeck
versammelt an Lüneburg: erneuern die Beschwerde wegen der Übergriffe
des Amtmanns zu Winsen, des Lüneburger Ratsherrn Albert von der Molen,
gegen Einwohner zu Riepenburg; dessen Ausführungen in einem Brief
haben die Einwohner abgewiesen; bitten um Herstellung der rechtmäßigen
Verhältnisse und um Antwort mit dem gesandten Boten; sollen für
die regulären Abgaben vom Fischfang an Riepenburg sorgen.
1449 April 5.
Der Rat von Lüneburg an die Lübecker und Hamburger Sendeboten:
haben ihren Brief wegen des Schlosses Winsen an den Lüneburger Ratsherrn
Albert van der Molen gesandt.
1449 April 7.
Der Lüneburger Ratsherr Albert van der Molen an den Rat von Lüneburg:
antwortet auf den Brief der Lübecker und Hamburger Sendeboten wegen des
Schlosses Winsen, dass seine Vorgänger die von Lübeck beanspruchten
Fischereirechte unbestritten ausgeübt hätten; bittet, weitere Übergriffe
zu verhindern.
1449 April 10.
Der Rat von Lüneburg an die Sendeboten des Lübecker und Hamburger
Rats: haben ihren Brief wegen des Schlosses Winsen, des Pfandes des Lüneburger
Ratsherrn Albert van der Molen, erhalten; schicken schriftliche Antwort van
der Molens.
Vergleich zwischen Herman Nigenborgh Vikar zu S.Nicolai und Johann von
Depen Vorsteher des S.Elisabeth-Hospitals über 8 Mark Rente auf dem
genannten Grundstück zwischen dem Hospital und dem Besitz Hans Vullens,
die Herman mit 120 Mark lübisch eigenem Geld ausgelöst hat, da
er dasselbe zusammen mit dem Vikar Dietrich Rethe bewohnt. Die Rente stand
dem Hospital zu und war zuvor durch Herman Nigenborgh von Johann von Depen
gekauft worden, doch wurde die Auslösung als problematisch empfunden,
so daß Herman die Rente weiter zahlen sollte, und seine "Nachfahren"
sollten wiederum 3 Mark jährlicher Leibrente an Hermans Nichte Alleke
van Stade sowie 2 Mark an seine Magd Abelke Schomaker zahlen. Diese Zahlungen
enden mit dem Tod der beiden Frauen.