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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1447 September 2.
1447 Januar 5.
Otto (II.), Graf von Schauenburg und Holstein(-Pinneberg), macht bekannt,
dass er Bürgermeister und Gemeinde der Stadt Hamburg angesichts der
Flutschäden in Billwerder, Ochsenwerder und Moorwerder den Deichbau
erlaubt hat; sie dürfen den vom Grafen und seinen Vorfahren verpfändeten
Besitz nutzen und den Einwohnern des Gebiets ein angemessenes Recht setzen;
das Land wird Hamburg auf 50 Jahre überlassen, ein Rückkauf der
Rechte ist solange ausgeschlossen.
1447 Januar 22.
Gründung der bruwerknechte broederschafft. Lüthke van
Ermessen und Johann van den Hagen begründen eine broederschafft
mit den Brauerknechten in Hamburg; die Älterleute verfassen Regeln
und Satzung der bruwerknechte broederschafft.
1447 April 1.
Vidimus des Hamburger Domkapitels (Dekan Johannes) einer von Bürgermeister
und Rat Hamburgs vorgelegten Urkunde Graf Ottos I. von Schauenburg und Holstein von
1371 Januar 13, in der dieser den Einwohnern von Ochsenwerder und Moorwerder den Deichbau
erlaubt, aber die Anlage von Befestigungen und Verpfändungen (an die Kirche) verbietet;
die Werder sollen zusammen bleiben; für jeden Morgen bewirtschafteten
Landes soll ein Schilling gezahlt werden.
Das Domkapitel bestätigt die Vikariestiftung des Heinrich Köting
an S. Jacobi. Die Vikarie S. Anthonius wird mit 30 m. lübisch Rente
jährlich ausgestattet, auf zwei Grundstücken; davon werden jeweils
Teile der Abgaben (20 von 25 m., 10 von 40 m.) als Ausstattung eingesetzt.
1447 September 2.
Der Dekan des Hamburger Domkapitels, Johannes Bennyn, bezeugt eine Verhandlung
über die Rechte des Klosters Harvestehude in Georgswerder und Finkenwerder;
Aussagen der Zeugen.