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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1442 Februar 3.
[wohl ca. 1442/1463].
Vertrag zwischen Erzbischof Gerhard (III.) von Hamburg-Bremen und denen
von Hamburg: Verpflichtung der Hamburger und der Holländer zu Zollzahlungen
an den Erzbischof.
Der Rat von Hamburg an den Rat von Lübeck: bittet in Erinnerung an Beschlüsse
des Hansetags von 1417, dafür zu sorgen, dass ihm die Kosten für
die Ausrüstung einer Flotte gegen Seeräuber in Ostfriesland ersetzt
werden, indem auch die Ratssendeboten der preußischen und livländischen
Städte für den nächsten Hansetag zu Stralsund angewiesen werden,
entsprechende Vollmachten mitzubringen; haben bereits auf der Tagfahrt zu
Lübeck 1441 März 12 vorgebracht, dass sie erhebliche Kosten
und Sold aufgewandt haben, um in Ostfriesland bei den Schlössern Emden
und Sibetesborgh gegen die Seeräuber vorzugehen, die von dort
aus lange Jahre die Kaufleute an Leben und Gut schädigten, sowie um
die Elbe bis zur See zu schützen.
1442 Mai 3.
Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg bezeugen, dass sie sich mit
den Rüstringern und Wangerern vollständig ausgesöhnt haben,
aus deren Ländern unschuldige Kaufleute durch Seeräuber schwer
geschädigt wurden, und dass sie mit ihnen einen Bund zur Wahrung der
wechselseitigen Handelsfreiheit geschlossen haben; im Fall eventuell erwachsender
Konflikte mit Olrik zu Norden, Aurich und Esens sollen diese Hamburg informieren;
dabei und für den Fall von gegenseitigen Übergriffen sollen die
Vorwürfe auf den Rechtsweg geklärt werden.