Das virtuelle Hamburgische Urkundenbuch
Ein Projekt der Arbeitsstelle für die digitale Edition mittelalterlicher Quellen /
des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg
in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

Regesten zu 1442

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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009)
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[wohl ca. 1442/1463].
Vertrag zwischen Erzbischof Gerhard (III.) von Hamburg-Bremen und denen von Hamburg: Verpflichtung der Hamburger und der Holländer zu Zollzahlungen an den Erzbischof.

1442 Februar 3.
Der Rat von Hamburg an den Rat von Lübeck: bittet in Erinnerung an Beschlüsse des Hansetags von 1417, dafür zu sorgen, dass ihm die Kosten für die Ausrüstung einer Flotte gegen Seeräuber in Ostfriesland ersetzt werden, indem auch die Ratssendeboten der preußischen und livländischen Städte für den nächsten Hansetag zu Stralsund angewiesen werden, entsprechende Vollmachten mitzubringen; haben bereits auf der Tagfahrt zu Lübeck 1441 März 12  vorgebracht, dass sie erhebliche Kosten und Sold aufgewandt haben, um in Ostfriesland bei den Schlössern Emden und Sibetesborgh gegen die Seeräuber vorzugehen, die von dort aus lange Jahre die Kaufleute an Leben und Gut schädigten, sowie um die Elbe bis zur See zu schützen.

1442 Mai 3.
Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg bezeugen, dass sie sich mit den Rüstringern und Wangerern vollständig ausgesöhnt haben, aus deren Ländern unschuldige Kaufleute durch Seeräuber schwer geschädigt wurden, und dass sie mit ihnen einen Bund zur Wahrung der wechselseitigen Handelsfreiheit geschlossen haben; im Fall eventuell erwachsender Konflikte mit Olrik zu Norden, Aurich und Esens sollen diese Hamburg informieren; dabei und für den Fall von gegenseitigen Übergriffen sollen die Vorwürfe auf den Rechtsweg geklärt werden.


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