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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1362 November 8.
Papst Urban V. an den Bischof von Osnabrück und die Dekane in Lübeck
und zu S. Blasius in Braunschweig: gewährt unter Berufung auf die Willensäußerung
seines Vorgängers, Innozenz VI., den Hamburger Kaufleuten besonderen
rechtlichen Schutz gegen Strandraub.