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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1356 Oktober 17.
[1356 Sommer].
[Hamburg] an König [Waldemar IV] von Dänemark: verwendet sich für
die Sicherstellung seiner und der gemeinen Kaufleute gegen die neu errichtete
Befestigung auf Helgoland.
1356 August 16.
Kaiser Karl IV. an Herzog Albrecht von Mecklenburg: hat ihm die Entscheidung
im Streit zwischen den Grafen Johann, Heinrich, Nikolaus und Adolf von Holstein
einerseits und den Bürgermeistern, Ratsherren und der Gemeinschaft der
Stadt Hamburg andererseits über die Gerichtsbarkeit der Stadt übertragen;
bevollmächtigt ihn, die Parteien aufgrund kaiserlicher Vollmacht vor
sich in die Stadt Lübeck zu laden, wann immer es ihm günstig erscheint,
um die Ursachen des Streits zu ermitteln, Zeugen zu hören, Beweise zu
sammeln, zu entscheiden und alles das tun, was sich nach Recht oder Gewohnheit
als notwendig erweist. Die Parteien sind an die in kaiserlichem Namen ergehende
Entscheidung des Empfängers gebunden, unabhängig von möglichem
Widerspruch.
Brief verschiedener Bischöfe zugunsten der Jacobikirche, erwirkt durch
Nicolaus Zist und Johannes Tollener: 40 Tage Ablaß jeweils für
die Teilnahme an Fasten, Wallfahrten dorthin, Messe, Predigten sowie für
die Nachfolge des Leibes Christi und des Heiligen Öls, die um Kirche
herumgetragen werden, usw.