Das virtuelle Hamburgische Urkundenbuch
Ein Projekt der Arbeitsstelle für die digitale Edition mittelalterlicher Quellen /
des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg
in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

Regesten zu 1355

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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009)
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1355 August 5.
Hamburg und das Domkapitel einigen sich auf einen Ausgleich. Die wesentlichen Aspekte sind:
1. Die Stadt sagt die Abgabenfreiheit der Kurien zu und erhält nur eine freie Gasse von der Mühlenpforte bis zur Rame; 2. das Hasenmoor hinter den Kurien bleibt, doch auf dem Bau zur Bequemlichkeit der Kanoniker dürfen keine neuen Gemächer angelegt werden; 3. die Stiftungen Graf Adolfs und Einkünfte aus den Mühlen und dem Zoll bleiben frei von Schoß und Schulden, jedoch nicht die Häuser der Vikare; 4. ein geistlicher Missetäter soll dem Kapitel zur Bestrafung übergeben werden; 5. Einwohner werden vor dem Rat bestraft; 6. die Güter der Kirche sollen nicht mit Arrest belegt werden, sondern die Forderungen sollen vor dem Kapitel erhoben werden; 7. geistliche Ansprüche an Laien sind vor den weltlichen Obrigkeiten zu fordern, 8. Schüler sollen nach geistlichem Recht bestraft werden; 9. es soll keine gegenseitige Behinderung des Kapitels und des Rats mehr geben; 10. eine friedliche Schlichtung ist vorzuziehen; 11. das Kapitel verspricht die Einsetzung guter Pastoren und Schulmeister; 12. vereinbart wird auch Nichtigkeit der vom Kapitel beim Papst und sonst erwirkten Urteile; 13. die Stadt verzeiht das Vorgehen des Kapitels.

1355 August 12.
Vergleich zwischen dem Rat und dem Domkapitel in Hamburg in dem seit 1337 an der Kurie geführten Prozeß.

1355 September 5.
Werner, Propst, Johann, Dekan, und das Capitel der Hamburgischen Kirche reichen bei dem Rat von Lübeck die Aufgabe der ihnen durch Plünderung ihrer Besitzungen und auf andere Weise entstandenen Kosten und Schäden ein, und weisen die gegnerischen Anschuldigungen zurück.

1355 November 23.
Der Rat, der Vogt, die Zunftsmeister, die Kirchgeschworenen und die Bürger und Gemeinde der Stadt Hamburg geben bekannt, dass sie den Kaplan Johann von Wunstorpe bevollmächtigen, die römische Kurie in Avignon um Befreiung von der Exkommunikation und Interdikt zu ersuchen. Darüberhinaus soll er um Beistand im vorausgegangenen Streit mit dem Domkapitel bitten.

1355 Dezember 3.
Vertrag zwischen dem Rat von Hamburg und dem Domkapitel über die Zahlung des Schossgeldes.

1355 Dezember 4.
Aufhebung des päpstlichen Interdikts über Hamburg.


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