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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1355 August 5.
Hamburg und das Domkapitel einigen sich auf einen Ausgleich. Die wesentlichen
Aspekte sind:
1. Die Stadt sagt die Abgabenfreiheit der Kurien zu und erhält nur
eine freie Gasse von der Mühlenpforte bis zur Rame; 2. das Hasenmoor
hinter den Kurien bleibt, doch auf dem Bau zur Bequemlichkeit der Kanoniker
dürfen keine neuen Gemächer angelegt werden; 3. die Stiftungen Graf
Adolfs und Einkünfte aus den Mühlen und dem Zoll bleiben frei von
Schoß und Schulden, jedoch nicht die Häuser der Vikare; 4. ein
geistlicher Missetäter soll dem Kapitel zur Bestrafung übergeben
werden; 5. Einwohner werden vor dem Rat bestraft; 6. die Güter der Kirche
sollen nicht mit Arrest belegt werden, sondern die Forderungen sollen vor
dem Kapitel erhoben werden; 7. geistliche Ansprüche an Laien sind vor
den weltlichen Obrigkeiten zu fordern, 8. Schüler sollen nach geistlichem
Recht bestraft werden; 9. es soll keine gegenseitige Behinderung des Kapitels
und des Rats mehr geben; 10. eine friedliche Schlichtung ist vorzuziehen;
11. das Kapitel verspricht die Einsetzung guter Pastoren und Schulmeister;
12. vereinbart wird auch Nichtigkeit der vom Kapitel beim Papst und sonst
erwirkten Urteile; 13. die Stadt verzeiht das Vorgehen des Kapitels.
1355 August 12.
Vergleich zwischen dem Rat und dem Domkapitel in Hamburg in dem seit 1337
an der Kurie geführten Prozeß.
1355 September 5.
Werner, Propst, Johann, Dekan, und das Capitel der Hamburgischen Kirche
reichen bei dem Rat von Lübeck die Aufgabe der ihnen durch Plünderung
ihrer Besitzungen und auf andere Weise entstandenen Kosten und Schäden
ein, und weisen die gegnerischen Anschuldigungen zurück.
1355 November 23.
Der Rat, der Vogt, die Zunftsmeister, die Kirchgeschworenen
und die Bürger und Gemeinde der Stadt Hamburg geben bekannt,
dass sie den Kaplan Johann von Wunstorpe bevollmächtigen,
die römische Kurie in Avignon um Befreiung von der Exkommunikation
und Interdikt zu ersuchen. Darüberhinaus soll er um Beistand
im vorausgegangenen Streit mit dem Domkapitel bitten.
1355 Dezember 3.
Vertrag zwischen dem Rat von Hamburg und dem Domkapitel über die Zahlung
des Schossgeldes.
1355 Dezember 4.
Aufhebung des päpstlichen Interdikts über Hamburg.