Das virtuelle Hamburgische Urkundenbuch
Ein Projekt der Arbeitsstelle für die digitale Edition mittelalterlicher Quellen /
des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg
in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

Regesten zu 1352

Logo G-dig

© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009)
Nicht zum gewerblichen Gebrauch. - Kopieren ("Spiegeln") sowie vollständige Wiedergabe im Internet und in anderen Medien untersagt. - Auszugsweise Wiedergabe nur in Form wissenschaftlicher Zitate mit Herkunftsnachweis.

zurück zur Startseite des Urkundenbuchs / zum Portal "Hamburgisches Urkundenbuch" / zur Seite Spätmittelalter / Volltext


1352 Februar 10.
Notiz über die Verpfändung von Renteneinkünften in Höhe von 2 m. und 12 sol. durch Dietrich Kurlant an Arnold Seyfried sowie über deren Auslösung durch Dietrich Kulman (möglicherweise identisch), unter Bürgenschaft Werner Holdenstedes.

1352 Februar 25.
Notiz über die Einigung zwischen Johannes Done und seine Frau Rixa über die wechselseitige Versorgung im Todesfall: 40 m. aus den verfügbaren Gütern beim Tod eines der beiden Partner.

1352 Mai 1.
Die Grafen Heinrich und Nikolaus von Holstein verkaufen an Friedrich Hama, Bürger zu Hamburg, für 120 Mark 10 Mark jährlich aus ihrem Zoll in Hamburg.

1352 [vor Juni 27].
Der Rat zu Wismar ersucht den Rat zu Hamburg, die dort gefangenen, in Wismar verfesteten Gebrüder v. Plessen, falls sie nicht dort gerichtet würden, festzuhalten, bis von Wismarscher Seite ein Ankläger hinüberkommen könne.

1352 Juni 27.
Der Rat zu Wismar ersucht den Rat zu Hamburg um Rechtshilfe für Markward Walmstorf, Bürger zu Wismar, wider den in Hamburg gefangenen Volrad v. Plessen.

1352 [um Juni 27].
Der Rat zu Lübeck befürwortet beim Rat zu Hamburg das Anliegen Markward Walmstorfs, Bürgers zu Wismar.

1352 [nach Juni 27].
Der Rat zu Wismar ersucht den Rat zu Hamburg um ein Zeugnis für Markward Walmstorf, Bürger zu Wismar, dass derselbe nur Volrad v. Plessen, nicht aber auch dessen Bruder zu Hamburg mit Klage verfolgt habe.

1352 August 10.
Notiz über den Ehevertrag zwischen Johannes dictus de Sacco und seine Frau Lusseke, Tochter des Ratsherrn Hellingbern de Hetfeld, betr. die Verfügung über die dos und die finanzielle Versorgung im Falle eines kinderlosen Todes eines der beiden Ehepartner: falls Lusseke Johannes überlebt, erhält sie die dos und eine Ausstattung von 300 m. aus dem besten Besitz ihres Mannes; bei ihrem vorzeitigen Tod geht die dos an ihre Familie zurück. Diese Bestimmungen sind nichtig, sobald es leibliche Erben gibt.

1352 August 23.
Eintrag über die Teilung des Nachlasses des Ratsherrn Hermann Everhard zwischen den Kindern Hartwig, Gerburg und Margarethe, ihrer Mutter Alheydis sowie ihrem Stiefvater Nikolaus Molenbrugghe, mit ausführlicher Auflistung der jeweiligen Besitzrechte und Einkünfte.


zurück zur Startseite des Urkundenbuchs / zum Portal "Hamburgisches Urkundenbuch"