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© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2001-2009) |
1352 Februar 10.
Notiz über die Verpfändung von Renteneinkünften in Höhe
von 2 m. und 12 sol. durch Dietrich Kurlant an Arnold Seyfried sowie über
deren Auslösung durch Dietrich Kulman (möglicherweise identisch),
unter Bürgenschaft Werner Holdenstedes.
1352 Februar 25.
Notiz über die Einigung zwischen Johannes Done und seine Frau Rixa
über die wechselseitige Versorgung im Todesfall: 40 m. aus den verfügbaren
Gütern beim Tod eines der beiden Partner.
1352 Mai 1.
Die Grafen Heinrich und Nikolaus von Holstein verkaufen an Friedrich
Hama, Bürger zu Hamburg, für 120 Mark 10 Mark jährlich aus
ihrem Zoll in Hamburg.
1352 [vor Juni 27].
Der Rat zu Wismar ersucht den Rat zu Hamburg, die dort gefangenen, in
Wismar verfesteten Gebrüder v. Plessen, falls sie nicht dort gerichtet
würden, festzuhalten, bis von Wismarscher Seite ein Ankläger
hinüberkommen könne.
1352 Juni 27.
Der Rat zu Wismar ersucht den Rat zu Hamburg um Rechtshilfe für
Markward Walmstorf, Bürger zu Wismar, wider den in Hamburg gefangenen
Volrad v. Plessen.
1352 [um Juni 27].
Der Rat zu Lübeck befürwortet beim Rat zu Hamburg das Anliegen
Markward Walmstorfs, Bürgers zu Wismar.
1352 [nach Juni 27].
Der Rat zu Wismar ersucht den Rat zu Hamburg um ein Zeugnis für
Markward Walmstorf, Bürger zu Wismar, dass derselbe nur Volrad v. Plessen,
nicht aber auch dessen Bruder zu Hamburg mit Klage verfolgt habe.
1352 August 10.
Notiz über den Ehevertrag zwischen Johannes dictus de Sacco und
seine Frau Lusseke, Tochter des Ratsherrn Hellingbern de Hetfeld, betr.
die Verfügung über die dos und die finanzielle Versorgung
im Falle eines kinderlosen Todes eines der beiden Ehepartner: falls Lusseke
Johannes überlebt, erhält sie die dos und eine Ausstattung
von 300 m. aus dem besten Besitz ihres Mannes; bei ihrem vorzeitigen Tod
geht die dos an ihre Familie zurück. Diese Bestimmungen sind
nichtig, sobald es leibliche Erben gibt.
1352 August 23.
Eintrag über die Teilung des Nachlasses des Ratsherrn Hermann Everhard
zwischen den Kindern Hartwig, Gerburg und Margarethe, ihrer Mutter Alheydis
sowie ihrem Stiefvater Nikolaus Molenbrugghe, mit ausführlicher Auflistung
der jeweiligen Besitzrechte und Einkünfte.