Das virtuelle Preußische Urkundenbuch
Regesten und Texte zur Geschichte Preußens und des Deutschen Ordens

Ein Projekt der Arbeitsstelle für die digitale Edition mittelalterlicher Quellen /
des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg

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REGESTEN 1398

*PrUB, JS 334 – 1398. o.O. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: Die Verhandlungen in Thorn über die Rückgabe des Dobriner Landes wurden sowohl durch die äußeren Bedingungen als auch durch das Faktum erschwert, daß der Hochmeister noch die Zustimmung der Gebietiger einholen mußte. Er hofft, daß die Ereignisse nicht zu einer Verschlechterung der Beziehungen führen.

PrUB, JS 25 – 1398. (Marienburg). - Einnahmen (Zinsen, Zinsgerste und Höfe) und Ausgaben des Marienburger Konvents (Zahlungen an den Gartenmeister, den Viehmeister, den Schmiedemeister, den Schuhmeister, den Backmeister und den Karwansherrn sowie für Heuschlag und für die Höfe).

*PrUB, JS 354 – 1398 I 22. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Großfürst Witold: ist verwundert, daß Witold sich nicht mit den zu Kaunas [Garthen] mit den Gebietigern des Ordens vereinbarten Bedingungen für einen Ausgleich zufrieden gibt, sondern noch das Land Dobrin ins Spiel bringt, das doch nur Polen und den Herzog von Oppeln betrifft; hat durch seine zahlreichen Boten und Gesandten bewiesen, daß ihm nicht am Krieg gegen Witold, sondern an der Mehrung des Christentums liegt; bietet an, während eines Waffenstillstands bis Ostern [April 7] oder Pfingsten [Mai 26] die bestehenden Streitigkeiten auf einem persönlichen Treffen auszuräumen und durch den Abschluß eines ewigen Friedens zu beenden.

*PrUB, JS 353 – 1398 I 25. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Stadt London: bittet um Hilfe bei der Regelung der Handelsgeschäfte des verstorbenen Dieners des Großschäffers von Marienburg in London, Heinrich Herderschen; dessen Waren, Güter und Forderungen soll dem einem weiteren Diener des Großschäffers übergeben werden, Nikolaus Knoke, der sich bereits in London aufhält.

*PrUB, JS 352 – 1398 I 28. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog [Ladislaus] von Oppeln: wiederholt, daß er das Dobriner Land nicht kaufen, sondern nur als Pfand halten will; hat zudem erfahren, daß der Herzog das Land noch immer nicht vom Anspruch der polnischen Krone befreit hat.

*PrUB, JS 351 – 1398 I 28. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die litauischen Fürsten Switrigal und Fedirsko: bedauert, daß sie ihre väterlichen Erblande verloren haben, und akzeptiert ihre Versicherung, dem Christentum aufgeschlossen gegenüberstehen, das hoffentlich weiter in ihren Länder weitere Verbreitung finden wird; kann zu diesem Zeitpunkt keine Boten durch Polen nach Ungarn schicken, jedoch befinden sich beim ungarischen König [Sigismund] zur Zeit Boten, denen sie Nachricht zukommen lassen können, damit der Hochmeister ihnen eine Antwort geben kann.

*PrUB, JS 350 – 1398 I 28. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] von Dänemark: dankt für die durch den Großschäffer [Johann Tirgard] übermittelte Botschaft und für ihre Politik gegenüber den Herzögen Barnim und Wartislaw [von Pommern-Stralsund], die seinen Untertanen und dem gemeinen Kaufmann dient. Zur Frage der Vertreibung der Seeräuber hat er sich mit den Städten beraten, will aber noch die Entscheidungen der Hansestädte abwarten und die Königin darüber informieren.

*PrUB, JS-FS 115 – 1398 II 22. Marienburg. -  Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König von England [Richard II.] und gleichlautend an London: kündigt den 1388 geschlossenen Handelsvertrag mit England auf.

*PrUB, JS 349 – 1398 II 24. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge Barnim und [Wartislaw] von [Pommern-]Stralsund: fordert sie auf, den Seeräubern den Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen, die sich nach Angriffen auf den gemeinen Kaufmann nach der Peene zurückgezogen haben und nun neue Überfälle ausführen wollen.

*PrUB, JS 348 – 1398 II 24. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Konrad von Egloffstein]: dankt für die Vermittlung des Briefes der Kurfürsten an die Königin von Polen, die allerdings gerade beim König und seinen Herren in Ungnade gefallen ist, auch wegen ihrer Unterstützung für den Orden. Bittet, den Römischen König und die Kurfürsten über die Bedrohung des Ordens durch den König von Polen, den Großfürsten Witold und den Herzog von [Pommern-]Stettin zu informieren, damit diese umgehend schreiben und Schlimmeres verhindern; fordert den Deutschmeister trotz der Mühen zu raschem Handeln auf.

*PrUB, JS 347 – 1398 II 26. [Marienburg]. - Instruktion für den Juristen Johannes Rymann, den Ordengesandten an die deutschen Fürsten: soll auf die Unterstützung Litauens und Rußlands durch den König von Polen, auf die Unzuverlässigkeit der Zusagen Witolds, das Christentum anzunehmen, sowie sein Bündnis mit Tataren und Türken gegen den Orden und Pläne für eine päpstliche Bestätigung ihrer Herrschaft über Litauen und Rußland hinweisen; soll auch die Herzöge von [Pommern-]Stettin anklagen, die den Durchzug der Ritter nach Preußen erschweren, sich mit Polen und Witold verbinden und die Vitalienbrüder unterstützen.

*PrUB, JS 26 – 1398 III 11. Königsberg. - Handfeste des Obersten Marschalls Werner von Tettingen über eine zusätzliche Hufe zum Krug czur Leisse.

*PrUB, JS-FS 121 – [1398] III 28. Marienburg. - Hochmeister Konrad von Jungingen an die Stadt Brügge: verspricht ihren Klagen gegen den Großscheffer von Königsberg nachzugehen und diesen anzuweisen, wieder Bernstein der gewohnten Qualität zu versenden.

*PrUB, JS 346 – 1398 III 30. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: teilt mit, daß er - wie dies bereits der Kanzler der Königin, der Krakauer scholasticus Albert, mit den mitgeführten Schreiben belegen konnte - durch den Pfandvertrag mit Herzog Ladislaus von Oppeln berechtigt und auch bereit ist, das Dobriner Land an den zurückzuerstatten, der die volle Pfandsumme bezahlt.

*PrUB, JS 345 – 1398 IV 1. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: beschwert sich, daß seine Kaufleute in Krakau gezwungen werden, ihre Waren zu ungerechten Preisen an einheimische Kaufleute zum Verkauf anzubieten, und bittet, diese Einschränkungen zum gemeinen Nutzen abzustellen.

*PrUB, JS-FS 119 – 1398 IV 2. Marienburg. - Hochmeister Konrad von Jungingen bestätigt den Waffenstillstand mit Großfürst Vytautas (Witold) von Litauen für ein Jahr, der alle Angehörigen der beiden Parteien bis auf die Samaiten einschließt.

*PrUB, JS-FS 116 – 1398 IV 5. Wisby. - Herzog Johann von Mecklenburg übergibt dem Deutschen Orden und den gemeinen Kaufleuten der Hanse die Stadt Wisby, ihren Hafen und die Insel Gotland, um sie im Krieg gegen die Vitalienbrüder zu unterstützen; die Insel soll solange in dem Besitz des Ordens bleiben, bis sich der Hochmeister und König Albrecht von Schweden über Gotland geeinigt haben; der Herzog verfügt zudem, wie bei der Entschädigung betroffener Kaufleute vorgegangen werden soll.

*PrUB, JS-FS 117 – 1398 IV 13. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Königin [Hedwig] von Polen: beklagt sich über die Beeinträchtigung des Durchfuhrhandels seiner Untertanen durch neue Statuten in Krakau, aufgrund derer einige Thorner Bürger in Krakau zum Verkauf ihres aus Ungarn ausgeführten Kupfers gezwungen sind; ersucht um Abschaffung dieser Beschwerungen.

*PrUB, JS-FS 120 – 1398 IV 13. Marienburg. - Hochmeister Konrad von Jungingen an Papst [Urban VI.]: bittet, Bischof Nikolaus von Kulm zu bewegen, in sein Bistum zurückzukehren, weil diesem sonst großer Schaden entstände.

*PrUB, JS 344 – 1398 V 15. Königsberg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: kann wegen der schlechten Wege und des schweren Regens nicht persönlich kommen und bittet um sicheres Geleit für seinen Gesandten, den Grafen von Sayn, den Kulmer Landvogt (advocatus terre nostre Culmensis).

*PrUB, JS-FS 118 – 1398 V 29. [Marienburg]. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Wisby: weist darauf hin, dass die Vertreibung der Seeräuber aus Gotland und die Ausrüstung der Friedeschiffe große Kosten verursacht haben; befürchtet, dassdie Seeräuber im Winter, wenn die Friedeschiffe pausieren, versuchen würden, sich abermals in Gotland festzusetzen; hält es daher für notwendig, in der Stadt und auf dem Land den Winter über so viele Leute zu haben, dass man den Seeräubern widerstehen könnte; die daraus entstehenden Kosten könne Preußen jedoch nicht allein tragen; schlägt eine Beratung über die Aufteilung der Kosten vor.

*PrUB, JS 343 – 1398 VI 2. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Konrad von Egloffstein]: bittet um Entsendung eines Gebietigers zur Beteiligung am bevorstehenden Friedensschluß mit Herzog Witold Großfürst von Litauen, der auf einem Tag von Hochmeister und Herzog September 29 vereinbart werden soll; der Bruder soll bis September 1 in Preußen angekommen sein und bis zum auf das nächste Jahr verschobenen großen Kapitel im Land bleiben, um Auskünfte über die Balleien zu geben.

*PrUB, JS 341 – 1398 VI 21. Tuchel. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Frankfurter Bürger Paul Quentin: nimmt das Angebot zum Ausgleich des ohne Schuld des Ordens ausgebrochenen Streites mit dem Herzog von [Pommern-]Stettin an; soll, wie angeregt, deshalb zu ihm kommen. Für einen Ausgleich sollen keine Kosten und Mühen gescheut werden.

*PrUB, JS 342 – 1398 VI 23. Schlochau. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Fürsten Boleslaw alias Switrigal Herrn zu Littauen: widerspricht der - fälschlich mit der Mission des Komturs von Rehden, des Grafen [Rudolf] von Kyburg, in Beziehung gesetzten - Nachricht, der Orden habe sich mit Herzog Witold gegen Switrigal und seinen Bruder verbunden. Der für September 29 vereinbarte Tag mit Witold soll der Ausbreitung des Christentums dienen; der Hochmeister will den Fürsten gerne von den Ergebnissen in Kenntnis setzen.

*PrUB, JS 340 – 1398 VII 5. Grebin. - Hochmeister Konrad von Jungingen ernennt mit Rat seiner Gebietiger die Ratsherren Arnold Hecht aus Danzig und Arnold von Herford aus Königsberg zu Hauptleuten und Admiralen der aus den preußischen Häfen ausgesegelten Flotte und überträgt ihnen die Gerichtsbarkeit über die Kontingente auf den Schiffen; bittet alle Herrschaftsträger, diese Hauptleute nach Kräften zu unterstützen.

*PrUB, JS 339 – 1398 VII 25. Stuhm. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: bittet jenen keinen Glauben zu schenken, die den rechtmäßigen Anspruch des Ordens auf das Dobriner Land in Zweifel ziehen; ist nach dem Wortlaut seiner Urkunden berechtigt und auch dazu bereit, das Territorium an jeden zu übergeben, der die darauf liegende Pfandsumme erstattet.

*PrUB, JS 417 – 1398 VIII 12. Vierzighuben. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Bogislaw von [Pommern-]Stolp: kann der Aufforderung nicht Folge leisten, zu diesem Zeitpunkt mit einem Heer in das Land des Herzogs [vor dy Dober] zu kommen, da dies zu beiderseitigen Schäden führen würde und keine Heerfolge vereinbart wurde; bittet, dies dem Orden nicht negativ anzurechnen.

*PrUB, JS 416 – 1398 VIII 14. Vierzighuben. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: Die von ihr beanspruchten beiden Dörfer im Land Dobrin standen schon vor der Verpfändung an den Orden unbestritten dem Herzog von Oppeln zu; bittet deshalb, dem Vogt von Bebern als rechtmäßigem Vertreter den friedlichen Besitz dieser Dörfer zu gestatten.

*PrUB, JS-FS 105 – 1398 IX 1. Seeburg. - Der ermländische Bischof Heinrich hebt die 1394 erfolgte Vereinigung von Altstadt und Neustadt Braunsberg wieder auf; er gibt der Neustadt neue Freiheiten und Rechte, jedoch auch neue, im Einzelnen beschriebene Verpflichtungen.

*PrUB, JS-FS 106 – 1398 IX 21. [Marienburg.] - Der Hochmeister Konrad von Jungingen erteilt der Stadt Gerdauen ihre Handfeste, die die Landgebiete für die Stadt, den Schulzen und den Pfarrer zuweist, die kleine Gerichtsbarkeit verleiht, den Zins zwischen Stadt und Orden aufteilt und die Größe der einzelnen Höfe und Einschränkungen bei den Fischereirechten der Stadt festlegt.

*PrUB, JS 409 – 1398 X 12. Salinwerder. - Hochmeister Konrad von Jungingen und der Deutsche Orden zu Preußen, Deutschland und Livland schließen mit Großfürst Witold von Litauen und Rußland einen Friedens- und Grenzvertrag, nach dem das Land Samaiten an den Deutschen Orden fällt.

Rechtsinhalt: 1. Verpflichtung Witolds zur Ausbreitung des Christentums, 2. Einhaltung des Friedens, 3. Verpflichtung beider Teile, keine Bündnisse gegeneinander einzugehen, 4. Festsetzung der Grenzen a) gegen Livland, b) gegen Preußen und c) gegen Masovien nach Auslösung des Landes Wese vom Deutschen Orden durch Herzog Semovit, wobei d) das jenseits Litauen gelegene, außerhalb dieser Grenzen gelegene Land (Samaiten) dem Deutschen Orden für alle Zeiten zufällt, 5. Verzicht des Großfürsten auf Pleskau {S.10} und 6. des Hochmeisters auf Gr. Naugard (Nowgorod), 6. Freier Handelsverkehr, 7. Verbot der Aufnahme von Zinshaftigen der Gegenseite, 8. Verteilung der Kriegsbeute und Feldgerichtsbarkeit bei gemeinsamen Kriegszügen, 9. Verhinderung von Durchzügen der Gegner des anderen Teils, 10. keine Aufnahme von Geächteten der Gegenseite, 11. kein Durchzug durch das Gebiet der Gegenseite, ohne dessen Zustimmung, 12. Bürgschaften der Aussteller und ihrer Gebietiger oder Bojaren.

*PrUB, JS 338 – 1398 XI 20. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König [Albrecht] von Schweden: hat mit seinen Gebietigern darüber beraten, was Hermann von der Halle mit dem König besprochen hat; schlägt vor, die Vertreter des Ordens mit denen des Königs von Danzig aus nach Gotland ziehen zu lassen, um dort die Übergabe vorzunehmen. Der Großschäffer wird die Namen der Ritter und Knechte mitteilen, die nach dem Wunsch des Ordens mitbesiegeln sollen.

*PrUB, JS 337 – 1398 XI 20. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Bischof Jakob von Plock : bittet aufgrund des Berichts des Vogt von Bebern, den wegen der Auslieferung eines danach rechtmäßig hingerichteten Falschmünzers von ihm ausgesprochenen Bann über mehrere preußische Untertanen wieder aufzuheben, da dieser - anders als von ihm angenommen - kein Geistlicher war.

*PrUB, JS 336 – 1398 XI 26. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Albrecht von Bayern, Graf von Hennegau, Holland und Seeland, Herr von Friesland: teilt auf Anfrage des Herzogs nach Gütern im Wert von 700 Nobeln, die in Preußen von Kaufleuten aus Amsterdam beschlagnahmt wurden, mit, daß dies auf Bitten preußischer Untertanen erfolgte, die bisher nicht ausreichend für die Übergriffe der Auslieger des Herzogs gegen preußische Schiffe und Waren entschädigt worden sind; bittet um Rückgabe dieser Güter und hofft auf bessere Beziehungen.

*PrUB, DH 212 – 1398 XII 3. Neisse. - Die Ratmannen zu Neisse an die Ratmannen zu Thorn: Bestätigung der ehelichen Geburt des Handschuhmachers Niclas Koher und Bitte, ihn im Falle einer dauerhaften Niederlassung zu unterstützen.

*PrUB, JS 335 – 1398 XII 4. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] von Dänemark: wird auf Bitten der preußischen Hansestädte von Preußen aus zur Befriedung der See beitragen und den dänischen Untertanen in Preußen und Livland Schutz gewähren; bittet um Unterstützung für den Orden.

*PrUB, JS 415 – 1398 XII 5. Marienburg. - Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Erzbischof von Gnesen: kann die dem Erzbischof nach seinen Angaben (und dem Schreiben der polnischen Königin) vom Papst in Preußen übertragenen Besitzungen und Einkünfte erst dann übergeben, wenn eine päpstliche Urkunde vorliegt, die auch für den Orden bindend ist; bietet seine Unterstützung an, soweit ihm das möglich ist.



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