Das virtuelle
Preußische Urkundenbuch
Regesten und Texte zur Geschichte Preußens und des Deutschen Ordens -
Ältere Abteilung (1140-1381)
Ein Projekt der Arbeitsstelle
für die digitale Edition mittelalterlicher Quellen /
des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg
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REGESTEN 1283
PrUB 1.2.414 1283 März 5. Danzig. Herzog Mestwin von Pommern entschädigt den Deutschorden in Preußen für die beiden Wasser Kabel durch die Güter des Klosters Oliva bei Mewe und ein Stück auf der Nehrung sowie die Zusage, dass das Kloster Pelplin unter der Herrschaft des Deutschordens stehen sollte.
PrUB 1.2.415 1283 März 5. Danzig. Konrad von Thierberg, Marschall des Deutschordens in Preußen und Vizelandmeister, beurkundet, dass Herzog Mestwin von Pommern statt der im Militscher Vertrag (PrUB 1.2.399.) zugesagten beiden Kabel ihm die Güter des Klosters Oliva bei Mewe und einen Strich auf der Nehrung eingeräumt und zugesagt hat, dass das Kloster Pelplin unter der Herrschaft des Deutschordens stehen sollte.
PrUB 1.2.416 1283 März 5. Danzig. Herzog Mestwin von Pommern verleiht dem Kloster Oliva als Entschädigung für die diesem von Herzog Sambor einst abgetretenen Dörfern im Gebiet von Mewe, die Herzog Mestwin dem Deutschorden hat überlassen müssen, 16 Dörfer mit dem Bach Strieß.
PrUB 1.2.417 1283 März 5. Danzig. Herzog Mestwin von Pommern verspricht, dem Kloster Oliva bis zum 7. Mai [1283] die Befreiung von den Zehnten der Dörfer, die er ihm als Entschädigung für Mewe überwiesen, vom Bischof von Kujawien zu verschaffen.
PrUB 1.2.418 1283 März 5. Danzig. Herzog Mestwin von Pommern verleiht auf die dringenden Bitten des Klosters Oliva, das bei dem Tausch für Mewe schwer beeinträchtigt ist, diesem Kloster das volle Hoheitsrecht und Freiheit von allen Lasten (mit Ausnahme von Burgenbau und Landwehr) für all seine Besitzungen und verspricht die Ablösung der Zehnten der neuen Dörfer bis zum 7. Mai [1283].
PrUB 1.2.419 1283 März 5. Danzig. Abt Hermann von Oliva beurkundet, dass er die Besitzungen des Klosters in Mewe gegen 16 genannte Dörfer an Herzog Mestwin von Pommern vertauscht hat.
PrUB 1.2.420 1283 März 7. Danzig. Herzog Mestwin von Pommern bestätigt dem Kloster Oliva seine sämtlichen Güter und Rechte.
PrUB 1.2.421 1283 April 15. Lüneburg. Bischf H[einrich] von Pomesanien verleiht als Vertreter der Verdener Kirche dem Lüneburger Michaelskloster einen Ablass von 40 Tagen und einer Fastenzeit.
PrUB 1.2.422 1283 April 16. Stolp. Herzog Mestwin von Pommern bestätigt dem Kloster Zuckau seine sämtlichen Besitzungen.
PrUB 1.2.423 1283 April 29. Orvieto. Bernardo Giovannini, Kanoniker und Auditor der päpstlichen Kammer, lässt aus den Registern Innozenz' IV. die Bulle vom 8. Oktober 1243 (PrUB 1.1.152.), worin die Diözesaneinteilung Preußens bestätigt wird, durch einen Notar transsumieren und mit dem Siegel der Kammer behängen.
PrUB 1.2.424 1283 April 29. Orvieto. Bernardo Giovannini, Kanoniker und Auditor der päpstlichen Kammer, lässt aus den Registern Innozenz' IV. die Bulle vom 29. Juli 1243 (PrUB 1.1.142.), wodurch Bischof Wilhelm von Modena zur Teilung Preußens in Diözesen bevollmächtigt wurde, durch einen Notar transsumieren und mit dem Siegel der Kammer behängen.
PrUB 1.2.425 1283 Juli 26. Schwetz. Herzog Mestwin von Pommern verleiht dem Bischof Alberus von Kujawien als Entschädigung für die abgetretenen Zehnten von Mewe die Dörfer Postelau, die Häfte von Cettnau und Bresin.
PrUB 1.2.426 1283 Juli 28. Schwetz. Bischof Albertus von Kujawien verleiht dem Deutschorden in Preußen die Zehnten im Gebiet von Mewe und in dem ihm von Herzog Mestwin geschenkten Teile der Nehrung.
PrUB 1.2.427 1283 Juli 28. Schwetz. Herzog Mestwin von Pommern wiederholt dem Deutschorden in Preußen das Versprechen, die ihm nach dem Spruch des Legaten Philipp von Fermo einzuräumenden Gebiete frei von jeden Anspruch zu übergeben.
PrUB 1.2.428 1283 September 15. o.O. Bruder Al[bert], Bischof von Marienwerder [Pomesanien] verleiht der Fronleichnamskapelle in Rothenburg einen Ablassbrief.
PrUB 1.2.429 1283 September 17. Stralsund. Godeke, der Diener Dietrichs von Güstrow, wird vom Stralsunder Rat verfestet (proscriptus), weil er den Heyne von Königsberg verwundet hatte.
PrUB 1.2.430 [1280-1283]. Mangold von Sternberg, Landmeister in Preußen, verleiht dem Prußen Lomothe das Feld Prisdamus.
PrUB 1.2.431 [1283]. Stralsund. Ludike von Elbing verschreibt seinen vier Söhnen anstelle des Erbes ihrer Mutter sein halbes Erbe und 24 Mark für ihre bewegliche Habe.
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