Das virtuelle
Preußische Urkundenbuch
Regesten und Texte zur Geschichte Preußens und des Deutschen Ordens -
Ältere Abteilung (1140-1381)
Ein Projekt der Arbeitsstelle
für die digitale Edition mittelalterlicher Quellen /
des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg
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© Stuart Jenks, Erlangen / Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009) Nicht zum gewerblichen Gebrauch. – Kopieren ("Spiegeln") untersagt. – Vollständige oder auch auszugsweise Wiedergabe im Internet und in anderen Medien ist nicht erlaubt (mit der Ausnahme wissenschaftlicher Zitate). Zurück zur Seite Preußische Landesforschung / Zurück zur Übersicht / Nächste Seite |
REGESTEN 1272
PrUB 1.2.303 1272 Februar 10. Danzig. Herzog Mestwin von Pommern verspricht den Bürgern von Dirschau denselben Frieden, den er den Bürgern von Danzig gegeben hat.
PrUB 1.2.304 1272 April 5. Rom, im Lateran. Papst Gregor X. nimmt das Augustinerstift in Schwornigatz in den Schutz des Heiligen Stuhls und bestätigt ihm seine Besitzungen.
PrUB 1.2.305 1272 Mai 30. Rom, im Lateran. Papst Gregor X. bestätigt dem Deutschorden in Preußen seine Privilegien und Besitzungen.
PrUB 1.2.306 1272 Juli 15. Orvieto. Papst Gregor X. befiehlt dem Bischof [Friedrich] von Kulm, das augustinerstift Schwornigatz gegen alle Beraubungen und Beschädigungen in Schutz zu nehmen und gegen die Bedränger mit Kirchenstrafen einzuschreiten.
PrUB 1.2.307 1272 Juli 25. Kiel. Kieler Bürger erklären vor dem Rat der Stadt, dass sie dem Konrad von Renoldesborg eine Summe schulden, die fünf Tage nach Ostern zu entrichten ist; sterbe er vorher, so werde ein Drittel dieser Summe an den Deutschorden in Preußen geschickt, die beiden anderen Drittel zu gleichen Teilen an arme Kirchen und an Arme gegeben werden.
PrUB 1.2.308 1272 August 17. Lübeck. Markgraf Johann von Brandenburg verleiht den Lübeckern Zollfreiheit in seiner Stadt Danzig, auf der Weichsel und in ganz Pommern und befreit sie vom Strandrecht.
PrUB 1.2.309 1272 August 17. Lübeck. Die Markgrafen Johann, Otto und Konrad von Brandenburg verleihen den Lübeckern Zollfreiheit in Danzig, auf der Weichsel und in Pommern und befreien sie vom Strandrecht.
PrUB 1.2.310 [1265-1272]. Bischof Friedrich von Merseburg beauftragt die Prälaten, Plebane und Vizeplebane seiner Diözese, diejenigen Kreuzfahrer, die an der persönlichen Teilnahme am Kreuzzug nach Preußen verhindert sind, anzuhalten, sich loszukaufen.
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