Das virtuelle Preußische Urkundenbuch
Regesten und Texte zur Geschichte Preußens und des Deutschen
Ordens
PrUB, JS 372
© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009)
Nicht zum gewerblichen Gebrauch. Kopieren ("Spiegeln")
untersagt. Vollständige oder auch auszugsweise Wiedergabe im Internet
und in anderen Medien ist nicht erlaubt (mit der Ausnahme wissenschaftlicher
Zitate).
Zurück zur Hamburger Homepage
/ zurück zur Regestenliste
für 1397 /
Abkürzungen (Archive und
Hilfsmittel) / Editionsgrundsätze
Die textkritischen Anmerkungen und Fußnoten
der Vorlageedition erhielten in dieser virtuellen Ausgabe andere Bezeichnungen,
um Wiederholungen zu vermeiden, und die inhaltlichen Fußnoten wurden
ergänzt. Seitenwechsel der Vorlageedition wird pink, kursiv und in
geschwungenen Klammern angegeben, z.B. {S. 368}.
Römische Zahlen werden arabisch wiedergegeben. Hochgestellte Buchstaben
werden nachgestellt (ae etc.)
1397 Januar 5. Marienburg.
{Regest}
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an [Herzog] Witold:
wird, da Witold für drei oder fünf Wochen nach Weihnachten um
die Entsendung des Obersten Marschalls oder eines anderen Gebietiger gebeten
hat, nach Beratung mit seinen Gebietigern einen von ihnen bis zum Dienstag
in einer Woche [Januar 16] für Verhandlungen nach Kaunas [Garthen]
schicken.
{Überlieferung}
B = OF 2c, p. 92 [olim Registrant des Hochmeisters Konrad
von Jungingen, Nro. II, fol. 43r].
{Drucklegungen}
aus B Codex Diplomaticus Prussicus. Urkundensammlung zur
älteren Geschichte Preußens, hrsg. v. J. Voigt, Bd. 6, 1861,
ND Osnabrück 1965, S. 38.
{Diplomatische
Erörterung des Stücks}
Gleichzeitige Abschrift, Papier.
Wytawten.
Irluchter furste und herre.
Euwern brieff uns nesten gesand haben wir wol vornomen, dorynne ir
vaste mancherley ruret und besundern undir andern worten ir begernde seit,
das wir czu uch unsern marschalk ader eyn andern gebitiger sendten, dry,
vire ader vunff wochen nach Wynachten. Und dorumb so thun wir uch czu wissen,
das wir mit den gebitigern czu rate wurden sient und wellen unser gebitiger
eynen czu uch senden, der von dem nesten Dinstag obir acht tage by uch
czu Garthen sien sal. Der selbe gebitiger sal uch unsern willen und meynunge
von des selben euwers brieffes wegen eigentlichen usrichten und sagen von
unsir wegen.
Geben czu Marienburg am Abunde Epifanie Annno XC septimo.
Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www1.uni-hamburg.de/Landesforschung/
pub/js/js372.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB,
JS 372 (1397 Januar 5. Marienburg.)
Bearbeitungsstand:
Text eingegeben (Jürgen Sarnowsky, 2.10.2001 [Regest]; Claudia Heinemann,
26.4.2002 [Quelle]) Datum überprüft (Jürgen Sarnowsky,
2.10.2001) Text mit PrUB oder sonst Druck
kollationiert (Jürgen Sarnowsky, 5.5.2002) Text mit Or. kollationiert
() äußere Merkmale beschrieben ()
Datum der Erstanlage: Montag, 1. Oktober
1999 Letzte Änderung: 5. Mai 2002 von
Jürgen Sarnowsky
Zurück zur Hamburger Homepage
/ zurück zur Regestenliste
für 1397.