Protokoll
der
Sitzung des AK Energie und Umwelt
vom 5. Juli 2006
Teilnehmende:
Jan Niggemann,
Dept. Chemie, Haustechnik
Prof. Hartwig
Spitzer, Dept. Physik
Dr. Christian
Wittenburg, Dept. Chemie
Herr Kaldewei,
Finanzbehörde
1.
Begrüßung
durch Prof. Spitzer
2.
Vortrag
zum Vergaberecht und zur umweltfreundlichen Beschaffung
Herr Kaldewei
arbeitet in der Finanzbehörde im Referat für Ausschreibungs- und
Einkaufsdienste. Er schilderte den Ausschreibungs- und Vergabeprozess unter dem
Thema „Umweltfreundliche Beschaffung im Spannungsfeld von Ausschreibungen“.
a) Es können
Kriterien der umweltfreundlichen Beschaffung bei der Festlegung der Leistungsmerkmale eingebracht und
berücksichtigt werden, bevor die Ausschreibung öffentlich wird.
Beispiele: Es
können Vorgaben für Materialien gemacht werden, die in einem Produkt verwendet
werden, z.B. säurefreies Papier für Dokumente, die lange halten sollen
(Staatsarchiv). D.h. der dienstliche Bedarf muss definiert und begründet
werden.
b) Die Finanzbehörde
lebt vom Input und Rückmeldungen zu Leistungsspezifizierungen angewiesen von
den Nutzern.
c) Die Rahmenverträge der Finanzbehörde sind bindend mit
Ausnahme von Möbeln. Wer außerhalb der Rahmenverträge bei anderen Lieferanten
bestellt, setzt die Stadt einer Klage der Vertragsbetriebe und einer
Konventionalstrafe aus.
d) Die zweite
Einflussmöglichkeit zur Berücksichtigung von Umwelt-kriterien besteht bei der
Benennung und Gewichtung der Vergabe-kriterien vor der ersten öffentlichen Ausschreibung.
Beispiele für
Vergabekriterien:
(1) Preis (mindestens
30%), (2) Qualität (Prozentzahl), (3) andere Kriterien wie Umweltfreundlichkeit
(Prozentzahl).
e)
Umweltfreundlichkeit kann z.B. über
den Rohstoffverbrauch und die Schadstoffemission gemessen werden. Die Kriterien
werden von Frau Schenk (BSU) benannt und bewertet. Die Daten zur Erfüllung der
Kriterien (z.B. Lebenszyklusanalyse, Stoffbilanzen) werden von der jeweiligen
Fachabteilung der Hansestadt, z.B. Dataport, ehemals Landesamt für
Informationstechnik, beschafft. Für
Spezial-bedarf (wie Forschungsgeräte) ist der Anwender (z.B. Universität) für
die Beschaffung und Bewertung verantwortlich!
f)
Die Berücksichtigung von Leistungsmerkmalen bzw.
Umweltbelan-gen kann unterstützt werden, wenn bei der Ausschreibung Referen-zen und
Qualifikationsmerkmale (z.B. Blauer Engel oder ein ver-gleichbares Zertifikat,
wegen europaweiter Ausschreibung) gefordert werden. Noch besser ist es, die
eigentlichen Merkmale aufzuführen, die z.B. mit dem Blauen Engel zertifiziert
wurden, explizit zu benennen. Man kann fordern, dass der Hersteller ein eigenes
Umweltmanagement aufgestellt hat! Man soll fordern, dass der Hersteller
bisher nicht gegen das Umweltstrafrecht verstoßen hat.
g) Bei der Auswahl von eingereichten Angeboten können nur
Kriterien berücksichtigt werden, die vorher (bei der Ausschreibung) bereits
festgelegt worden sind.
h) Wenn
Anforderungen von dem Rahmenvertrag der Finanzbehörde abweichen, müssen sie vom
Nutzer begründet werden. Die Beschaffung wird dann zentral von der
Finanzbehörde getätigt zu Lasten der Kostenstelle des Nutzers.
i)
Für Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Baumaßnahmen ist die
zuständige Baudienststelle verantwortlich, mit Beratung der BSU.
j)
Was
folgt für die Universität?
Folgende
Ansatzpunkte erscheinen interessant:
(1)
Information zu Umweltgesichtspunkten für Verwaltungsleiter
bzw.
Verantwortliche für Beschaffung (z.B. über Frau Schenk, BSU).
(2) Forderung eines Umweltmanagements
von Firmen, die bei Aus-
schreibungen von
wissenschaftlichen Geräten bieten.
Protokoll: H.
Spitzer