Protokoll

der Sitzung des AK Energie und Umwelt

vom 5. Juli 2006

 

Teilnehmende:

Jan Niggemann, Dept. Chemie, Haustechnik

Prof. Hartwig Spitzer, Dept. Physik

Dr. Christian Wittenburg, Dept. Chemie

Herr Kaldewei, Finanzbehörde

 

1.      Begrüßung durch Prof. Spitzer

 

2.      Vortrag zum Vergaberecht und zur umweltfreundlichen Beschaffung

Herr Kaldewei arbeitet in der Finanzbehörde im Referat für Ausschreibungs- und Einkaufsdienste. Er schilderte den Ausschreibungs- und Vergabeprozess unter dem Thema „Umweltfreundliche Beschaffung im Spannungsfeld von Ausschreibungen“.

a)     Es können Kriterien der umweltfreundlichen Beschaffung bei der Festlegung der Leistungsmerkmale eingebracht und berücksichtigt werden, bevor die Ausschreibung öffentlich wird.

Beispiele: Es können Vorgaben für Materialien gemacht werden, die in einem Produkt verwendet werden, z.B. säurefreies Papier für Dokumente, die lange halten sollen (Staatsarchiv). D.h. der dienstliche Bedarf muss definiert und begründet werden.

b)     Die Finanzbehörde lebt vom Input und Rückmeldungen zu Leistungsspezifizierungen angewiesen von den Nutzern.

c)      Die Rahmenverträge der Finanzbehörde sind bindend mit Ausnahme von Möbeln. Wer außerhalb der Rahmenverträge bei anderen Lieferanten bestellt, setzt die Stadt einer Klage der Vertragsbetriebe und einer Konventionalstrafe aus.

d)     Die zweite Einflussmöglichkeit zur Berücksichtigung von Umwelt-kriterien besteht bei der Benennung und Gewichtung der Vergabe-kriterien vor der ersten öffentlichen Ausschreibung.

Beispiele für Vergabekriterien:

(1) Preis (mindestens 30%), (2) Qualität (Prozentzahl), (3) andere Kriterien wie Umweltfreundlichkeit (Prozentzahl).

e)     Umweltfreundlichkeit kann z.B. über den Rohstoffverbrauch und die Schadstoffemission gemessen werden. Die Kriterien werden von Frau Schenk (BSU) benannt und bewertet. Die Daten zur Erfüllung der Kriterien (z.B. Lebenszyklusanalyse, Stoffbilanzen) werden von der jeweiligen Fachabteilung der Hansestadt, z.B. Dataport, ehemals Landesamt für Informationstechnik, beschafft. Für Spezial-bedarf (wie Forschungsgeräte) ist der Anwender (z.B. Universität) für die Beschaffung und Bewertung verantwortlich!

f)        Die Berücksichtigung von Leistungsmerkmalen bzw. Umweltbelan-gen kann unterstützt werden, wenn bei der Ausschreibung Referen-zen und Qualifikationsmerkmale (z.B. Blauer Engel oder ein ver-gleichbares Zertifikat, wegen europaweiter Ausschreibung) gefordert werden. Noch besser ist es, die eigentlichen Merkmale aufzuführen, die z.B. mit dem Blauen Engel zertifiziert wurden, explizit zu benennen. Man kann fordern, dass der Hersteller ein eigenes Umweltmanagement aufgestellt hat! Man soll fordern, dass der Hersteller bisher nicht gegen das Umweltstrafrecht verstoßen hat.

g)     Bei der Auswahl von eingereichten Angeboten können nur Kriterien berücksichtigt werden, die vorher (bei der Ausschreibung) bereits festgelegt worden sind.

h)      Wenn Anforderungen von dem Rahmenvertrag der Finanzbehörde abweichen, müssen sie vom Nutzer begründet werden. Die Beschaffung wird dann zentral von der Finanzbehörde getätigt zu Lasten der Kostenstelle des Nutzers.

i)        Für Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Baumaßnahmen ist die zuständige Baudienststelle verantwortlich, mit Beratung der BSU.

j)        Was folgt für die Universität?

Folgende Ansatzpunkte erscheinen interessant:

(1) Information zu Umweltgesichtspunkten für Verwaltungsleiter

bzw. Verantwortliche für Beschaffung (z.B. über Frau Schenk, BSU).

      (2) Forderung eines Umweltmanagements von Firmen, die bei Aus-   

            schreibungen von wissenschaftlichen Geräten bieten.

 

 

 

 

 

Protokoll: H. Spitzer